Volksbegehren können während der Amtszeiten am Gemeindeamt oder online via Handy-Signatur unterstützt werden!
Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI) - nach Zulassung wird das VB im Zentralen Wählerregister (ZeWaer) registriert und die Sammlung der Unterstützungserklärungen (UE) sind möglich.
Mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen sind erforderlich. Zeitraum: vom Tag der Einbringung der Anmeldung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres! Werden die 8.401 UE nicht erreicht oder kein Einleitungsantrag gestellt, wird das Volksbegehren gelöscht.
Die Initiatoren des Volksbegehrens stellen den Einleitungsantrag (dadurch ist die Abgabe einer Unterstützungserklärung nicht mehr möglich) - wird der Antrag vom BMI stattgegeben, wird der Eintragungszeitraum (8 Tage) festgesetzt.
Werden 100.000 Unterschriften (inkl. der Unterstützungserklärungen) erreicht, muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.
Das VB wird im Nationalrat behandelt - da es rechtlich nicht bindend ist, entscheiden die Abgeordneten im Einzelfall darüber, ob das Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Alles rund ums Thema Volksbegehren finden Sie hier!
Parteienverkehr, Kassastunden:
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Mo - Do: 8:00 - 16:00 Uhr
Fr: 8:00 - 13:00 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister:
nach Vereinbarung
Gemeinde Stall
9832 Stall 6
Telefon: +43 4823 8100
Fax: +43 4823 8100-7
Mail: stall@ktn.gde.at