Aktuelle Volksbegehren


Volksbegehren können während der Amtszeiten am Gemeindeamt oder online via Handy-Signatur unterstützt werden!


Der Ablauf eines Volksbegehrens

  • Anmeldung und Registrierung des Volksbegehrens

Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI) - nach Zulassung wird das VB im Zentralen Wählerregister (ZeWaer) registriert und die Sammlung der Unterstützungserklärungen (UE) sind möglich.

 

  • Sammlung von Unterstützungserklärungen ("Einleitungsverfahren")

Mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen sind erforderlich. Zeitraum: vom Tag der Einbringung der Anmeldung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres! Werden die 8.401 UE nicht erreicht oder kein Einleitungsantrag gestellt, wird das Volksbegehren gelöscht.

 

  • Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens

Die Initiatoren des Volksbegehrens stellen den Einleitungsantrag (dadurch ist die Abgabe einer Unterstützungserklärung nicht mehr möglich) - wird der Antrag vom BMI stattgegeben, wird der Eintragungszeitraum (8 Tage) festgesetzt.

 

  • Sammlung von Unterschriften ("Eintragungsverfahren")

Werden 100.000 Unterschriften (inkl. der Unterstützungserklärungen) erreicht, muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

 

  • Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat

Das VB wird im Nationalrat behandelt - da es rechtlich nicht bindend ist, entscheiden die Abgeordneten im Einzelfall darüber, ob das Volksbegehren umgesetzt werden soll.


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