unsere Amtssignatur

Amtssignatur der Gemeinde Stall gemäß & 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Stall im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Stall auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. 

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde,
  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde,
  • sowie die Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Stall gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie in diesem amtssignierten PDF-Dokument.

 

Elektronische Signaturprüfung & Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Stall: