TierkörperBeseitigung

Öffnungszeiten Kadaverplatz

Montag und Freitag von 07:30 bis 08:30 Uhr!


Infos

  • Abgabe von Tierkadavern ausschließlich zu den angegeben Zeiten. Jede rechtswidrige Ablagerung wird zur Anzeige gebracht!
  • Abgabebestätigungen erhalten sie am Gemeindeamt!
  • Ein Kadaver mit einem Gewicht von über 80kg muss am Gemeindeamt gemeldet werden! Die Meldung an die TKE erfolgt ausnahmslos über die Gemeinde.
  • Abgeben können sie: Körper und Körperteile von verendeten oder zum Zweck der Beseitigung getöteten Tieren (soweit sie aufgrund der Größe oder des Gewichtes dazu geeignet sind),  die nach der Schlachtung zum menschlichen Genuss für untauglich befundenen ganzen Tiere oder Tierteile (soweit sie aufgrund der Größen oder des Gewichtes dazu geeignet sind), Schlachtungsabfälle (jedoch frei von Pansen- und Mageninhalt von Wiederkäuern) und verdorbene Waren von tierischer Herkunft.

Ablagern wie auf diesem Bild ist VERBOTEN!

Sogar die Ohrmarke wurde entfernt.